Die Zusammenarbeit zwischen Hort und Schule ist u.a. im SGB VIII § 81 vorgesehen.

So wie die Schule sehen wir auch uns verpflichtet, den Erziehungs- und Bildungsauftrag zu erfüllen. Ziel ist es dabei, de individuellen Erfordernissen des Kindes gerecht zu werden. In Absprache und im Auftrag der Eltern nehmen wir Kontakt zur Schule bzw. zu den jeweiligen Lehrern/innen auf und Erarbeiten gemeinsam Möglichkeiten zur Hilfestellung für den Schüler/in, ohne die Eltern aus ihrer Pflicht zu entlassen. D. h. wir geben Unterstützung, ersetzen aber nicht die Zusammenarbeit zwischen Eltern und Schule.