Mindestens in einer der hessischen Schulferien ist die Durchführung einer dreitägigen Ferienfreizeit obligatorisch. Wie die Ferienprogramme werden auch die Ferienfreizeiten gemeinsam mit den Kindern geplant. Auch hier liegt neben Erholung und Ausgleich ein Ziel in der Stärkung des Zusammenhalts und der informellen Beziehungen unter den Schulkindern und dem Personal.